Ereignis-Rekorder (Event-Rekorder)

Mit dem  Event-Rekorder ist es möglich, selten auftretende Herzrhythmusstörungen aufzuzeichnen, die mit einem EKG oder einem Langzeit-EKG nicht erfasst werden. 

Sinnvoll kann der Einsatz unter anderem bei Patienten mit kurzzeitigem Herzstolpern oder Herzrasen sein, bei denen bislang keine Rhythmusstörungen diagnostiziert wurden, bei Patienten mit ungeklärten Schwindelattacken, bei Bluthochdruckpatienten mit Schwindelepisoden oder auch bei Sportlern zur Erfassung von möglichen Herzrhythmusstörungen.

Sie tragen das kleine Gerät über einen Zeitraum von 7 bis 14 Tagen immer bei sich. Im Falle von Beschwerden wird der Event-Rekorder leicht gegen die Brust gedrückt und durch Betätigen der Ereignistaste die Aufzeichnung des EKGs gestartet. Eine weitere Aufzeichnungsmöglichkeit ist eine permanente EKG-Überwachung durch angelegte Kabel und Speicherung der Ereignisse ebenfalls nach Drücken einer Taste. Dieser Vorgang kann bei Bedarf mehrmals wiederholt werden. Ausgewertet wird das EKG dann in unserer Praxis.

Die Kosten für die Event-Rekorder-Untersuchung werden von Ihrer Krankenkasse leider nicht übernommen. Es handelt sich hierbei um eine Wahlleistung (IGeL), die wir Ihnen privat in Rechnung stellen müssen. Vor Beginn der Behandlung werden wir hierüber einen Behandlungsvertrag mit Ihnen abschließen.