Individuelle Gesundheits-Leistung
Für gesetzlich versicherte Patienten übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen. Die moderne Medizin bietet aber Möglichkeiten der Diagnostik und Therapie, die im Einzelfall ärztlich empfehlenswert oder auf Wunsch des Patienten ärztlich vertretbar sind, die aber über den Rahmen der gesetzlichen Leistungen hinausgehen.
Diese individuellen Wunschleistungen muss der Patient somit selbst bezahlen, es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Ärzte müssen solche Wunschleistungen dem Patienten gemäß der Rechtslage auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellen. Sie schließen mit Ihrem Arzt einen privaten Behandlungsvertrag ab, aus dem diese Kosten erkennbar sind. Über die durchgeführte Leistung erhalten Sie eine Rechnung.